Baupublikation Thun
12.01.2023 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Reto und Corinne Fluri, Mühlemattweg 16d, 3608 Thun.
Projektverfasser: Max Fahrni, Moosweg 26, 3645 Gwatt.
Standort / Parzelle: Mühlemattweg 16d, Parzelle Nr. 3803 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 202X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Balkonerweiterung mit Sitzplatzüberdachung und Ersatz Fenster in EG und OG.
Beanspruchte Ausnahme: Nichteinhalten des grossen Grenzabstands (Art. 39 BR 202X Thun) nach Art. 28 BauG für leicht entfernbare Bauten.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Versickerung Dachwasser über begrünte Oberbodenpassage (Typ a). Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Februar 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0885 eBau-Nr. 2022-18924
Thun, 9. Januar 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
