Baupublikation Thun
16.03.2023 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Martin Sitter, Wartbodenstrasse 21, 3626 Hünibach.
Projektverfasser: anneler hungerbühler ag, Länggasse 13, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Wartbodenstrasse 21, Parzelle Nr. 2044 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 200X: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus; Erweiterung Dachfläche; PV-Anlage; Parkplätze (teilweise bestehend); Einbau Cheminéeofen.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend; das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
10. April 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0776 eBau-Nr. 2022-15970
Thun, 3. März 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
