Totalrevision Gebührenreglement per 1. Januar 2024 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums

  16.11.2023 Gurzelen, Gurzelen

Gestützt auf Art. 13 Abs. 3 und Art. 25 des Organisationsreglements vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat die Totalrevision des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Gurzelen per 1. Januar 2024 bekannt.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (bis 18. Dezember 2023) das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen. Das Gebührenreglement liegt bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen auf.

Der Gemeinderat


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