Totalrevision Reglement über schulergänzende Tagesbetreuung; Inkraftsetzung 1. November 2026

  22.10.2026 Wattenwil

Der Gemeinderat hat am 10. August 2026 das totalrevidierte Reglement über die schulergänzende Tagesbetreuung genehmigt. Gemäss Gemeindeordnung Art. 34 Abs. 1 Bst. b unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung im Thuner Amtsanzeiger erfolgte am 13. sowie 20. August 2026. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des totalrevidierten Reglements über die schulergänzende Tagesbetreuung per 1. November 2026 bekannt. Alle widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.

Der Gemeinderat


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