Ordentliche Gemeindeversammlung
04.02.2018 , UebeschiMontag, 19. Juni 2017, um 20.00 Uhr in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes in Uebeschi
Traktanden
1. Jahresrechnung 2016
Kenntnisnahme der Nachkredite
Genehmigung der Jahresrechnung 2016
2. Neue Heizungsanlage – Beratung und
Genehmigung eines Nachkredits
3. Verschiedenes
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung im «Uebeschi Aktuell» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung sämtlichen Haushaltungen zugestellt. Falls Sie die Botschaft nicht erhalten, kann sie auf der Gemeindeverwaltung bezogen, oder auf unserer Homepage unter www.uebeschi.ch/news/ dorfzeitung heruntergeladen werden.
Die detaillierte Jahresrechnung 2016 kann auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und länger als drei Monate in unserer Gemeinde angemeldet sind.
Uebeschi, 18. Mai 2017
Der Gemeinderat
