Benützungstarif zur Benützungsordnung Mehrzweckgebäude Uebeschi

  04.02.2018 , Uebeschi

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung an seiner Sitzung vom 3. Juli 2017 den Benützungstarif zur Benützungsordnung Mehrzweckgebäude angepasst und genehmigt. Der geänderte Benützungstarif in Bezug auf die Nutzung für Festbetrieb und Sportbetrieb tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 60 VRPG (Verwaltungsrechtspflegegesetz) innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.

Der Benützungstarif kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden, siehe auch unter www.uebeschi.ch
Uebeschi, 20. Juli 2017

Der Gemeinderat


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