Teilrevision Personalverordnung der Einwohnergemeinde Uebeschi

  04.02.2018 , Uebeschi

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung an seiner Sitzung vom 27. November 2017 eine Teilrevision des Personalreglements (privatrechtliche Anstellungen) beschlossen und genehmigt und setzt diese per 1. Januar 2018 in Kraft.

Gegen die Teilrevision kann gestützt auf Art. 60 VRPG (Verwaltungsrechtspflegegesetz) innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.

Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden und ist auf www.uebeschi.ch aufgeschaltet.

Uebeschi, 7. Dezember 2017

Der Gemeinderat


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