Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES

  29.03.2018 , Uebeschi

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung an seiner Sitzung vom 19. März 2018 die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES (VGERES) genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 60 VRPG (Verwaltungsrechtspflegegesetz) innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden.

Uebeschi, 22. März 2018

Der Gemeinderat


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