Geringfügige Änderung Zonenplan nachArt. 122Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  26.07.2018 , Uebeschi

Änderung des Zonenplans
1. Umzonung der Parzelle Nr. 179 von der Zone ZöN (Zone für öffentliche Nutzung) in die Zone W2
2. Umzonung der Parzelle Nr. 58 von der Zone W2 in die Zone ZöN (Zone für öffentliche Nutzung)

Gegen die öffentliche Auflage/Bekanntmachung der oben erwähnten geringfügigen Planänderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV sind keine Einsprachen eingegangen.

Beschluss des Gemeinderates und Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Uebeschi hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplans am 23. Juli 2018 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Uebeschi, 26. Juli 2018

Der Gemeinderat


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