Öffentliche Bekanntmachung
19.09.2018 , UebeschiUebeschi; Änderung Bau- und Schutzzonenplan im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Uebeschi am 23. Juni 2018 beschlossene Änderung des Bauund Schutzzonenplans in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 11. September 2018 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:
Änderung des Zonenplans
1. Umzonung der Parzelle Nr. 179 von der Zone ZöN (Zone für öffentliche Nutzung) in die Zone W2
2. Umzonung der Parzelle Nr. 58 von der Zone W2 in die Zone ZöN (Zone für öffentliche Nutzung)
Die Änderung tritt am 11. Oktober 2018 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Uebeschi, 20. September 2018
Der Gemeinderat