Einwohnergemeindeversammlung
31.10.2018 , UebeschiMontag, 3. Dezember 2018, 20.00 Uhr, in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes in Uebeschi
Traktanden
1. Teilrevision Wasserversorgungstarif Beratung und Genehmigung
2. Budget 2019
Budget 2019, Steueranlage und Liegenschaftssteueranlage Beratung und Genehmigung
3. Finanzplan 2020–2023 – Kenntnisnahme
4. Fondsreglement Thuner Amtsanzeiger – Aufhebung Beratung und Genehmigung
5. Abrechnung Verpflichtungskredit Hintere Gasse Platz – Kenntnisnahme
6. Wahlen
7. Verschiedenes / Orientierungen / Jungbürgerehrung
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung im «Uebeschi aktuell» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung sämtlichen Haushaltungen zugestellt. Falls Sie die Botschaft nicht erhalten, kann sie auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf unserer Homepage unter www. uebeschi.ch/news/dorfzeitung heruntergeladen werden.
Das Budget 2019 kann auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden.
Reglementsauflagen:
Wasserversorgungsreglement – Revision
Wasserversorgungstarif
Gestützt auf Art. 54 Gemeindegesetz GG und Art. 37 Gemeindeverordnung GV, liegt der revidierte Wasserversorgungstarif 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung öffentlich auf und kann eingesehen oder bezogen werden. Der Tarif zum Wasserversorgungsreglement (Änderung) ist ab sofort auf unserer Homepage unter www.uebeschi.ch/behörden/ politik/gemeindeversammlung abrufbar.
Fondsreglement Thuner Amtsanzeiger –
Aufhebung
Gestützt auf Art. 54 Gemeindegesetz GG und Art. 37 Gemeindeverordnung GV, liegt das Reglement Fondsreglement Thuner Amtsanzeiger 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung öffentlich auf und kann eingesehen oder bezogen werden. Das Reglement ist ab sofort auf unserer Homepage unter www.uebeschi. ch/behörden/politik/gemeindeversammlung abrufbar.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und länger als drei Monate in unserer Gemeinde angemeldet sind.
Uebeschi, 26. Oktober 2018
Der Gemeinderat