Eislaufen auf dem Uebeschisee

  05.12.2018 , Uebeschi

Für den Uebeschisee gilt grundsätzlich ein Eislaufverbot. Das Eislaufen auf dem Uebeschisee geschieht auf eigene Verantwortung. Die Eigentümerin und die Anstössergemeinden Amsoldingen, Stocken-Höfen und Uebeschi lehnen bei Widerhandlungen gegen dieses Verbot jede Haftung ab.

Die Ortspolizeibehörden von Amsoldingen, Stocken-Höfen und Uebeschi


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