Reglement; Inkrafttreten

  03.01.2019 , Uebeschi

Der Gemeinderat gibt, gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung, die Teilrevision des Wasserversorgungstarifes bekannt, der anlässlich der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 von den Stimmberechtigten genehmigt wurde.

Teilrevision:
Teilrevision Wasserversorgungstarif, Art. 5, Abs. 2, Ziffer b). Inkrafttreten per 1. Juni 2018.

Der geänderte Wasserversorgungstarif kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden.

Reglement; Aufhebung
Der Gemeinderat gibt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung, die Aufhebung des Fondsreglement Thuner Amtsanzeiger bekannt. Der Aufhebung wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 zugestimmt.

Das Reglement wird per 31. Dezember 2018 ausser Kraft gesetzt.

Benützungsgebühren (wiederkehrende Gebühren) Gebührenanpassungen per 1. Juni 2018: Wasser, Abwasser, Kehricht

Wasser
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2018, gestützt auf Art. 5, Abs. 2, Ziff. b) des Wasserversorgungstarifs, folgende Gebührensenkung für die wiederkehrende Verbrauchsgebühr Trinkwasser beschlossen und macht diese, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung, bekannt.

Wiederkehrende Gebühr
Trinkwasser pro m3
Bis 31. Mai 2018: Fr. 2.–
Ab 1. Juni 2018: Fr. 1.50

Abwasser
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2018, gestützt auf Art. 5, Abs. 2, Ziff.b) des Abwasserversorgungstarifs, folgende Gebührensenkung für die wiederkehrende Verbrauchsgebühr Schmutzabwasser beschlossen und macht diese, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung, bekannt.

Wiederkehrende Gebühr
Schmutzabwasser pro m3
Bis 31. Mai 2018: Fr. 2.70 Ab 1. Juni 2018: Fr. 2.40

Kehricht
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2018, gestützt auf den Gebührentarif zum Abfallreglement, folgende Gebührenänderungen für die wiederkehrenden Abfallgebühren beschlossen und macht diese, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung, bekannt.

Wiederkehrende Gebühr
Grundgebühr pro Landwirtschaftsbetrieb
Bis 31. Mai 2018: Fr. 30.–
Ab 1. Juni 2018: Fr. 40.–

Wiederkehrende Gebühr
Grundgebühr pro Kleingewerbe
Bis 31. Mai 2018: Fr. 85.–
Ab 1. Juni 2018: Fr. 40.–

Wiederkehrende Gebühr
Grundgebühr pro Kombibetrieb
Bis 31. Mai 2018: Fr. 85.–
Ab 1. Juni 2018: Neu wird pro Betrieb verrechnet

Wiederkehrende Gebühr
Grundgebühr Gastgewerbe
Bis 31. Mai 2018: Fr. 130.–
Ab 1. Juni 2018: Fr. 100.–

Gegen die Beschlüsse für die Gebührenanpassungen der wiederkehrenden Gebühren von Wasser, Abwasser und Kehricht, kann gestützt auf Art. 60 VRGP (Verwaltungsrechtspflegegesetz) innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.

Uebeschi, 4. Januar 2019

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote