Teilrevision Abwasserentsorgungstarif (Art. 6 Regenabwassergebühren)
25.09.2019 , UebeschiBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat hat, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung, an seiner Sitzung vom 16. September 2019 eine Teilrevision des Abwasserentsorgungstarifs (Artikel 6 Regenabwassergebühren) beschlossen und genehmigt und setzt diese per sofort in Kraft.
Gegen die Teilrevision kann, gestützt auf Art. 60 VRPG (Verwaltungsrechtspflegegesetz), innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.
Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden.
Uebeschi, 17. September 2019
Der Gemeinderat