Einwohnergemeindeversammlung

  23.10.2019 , Uebeschi

Montag, 2. Dezember 2019, 20.00 Uhr, in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes in Uebeschi

Traktanden:
1. Auslagerung Bauverwaltung an Regio-BV
– Genehmigung Übertragungsreglement
2. Familienergänzende Kinderbetreuung
– Einführung Gutscheinsystem
3. Budget 2020
Budget 2020, Steueranlage und Liegenschaftssteueranlage
Beratung und Genehmigung
4. Finanzplan 2021–2024 – Kenntnisnahme
5. Gesamterneuerungswahlen 2020–2023
6. Personelles
7. Verschiedenes / Orientierungen / Jungbürgerehrung

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung im «Uebeschi aktuell» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung sämtlichen Haushaltungen zugestellt. Falls Sie die Botschaft nicht erhalten, kann sie auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf unserer Homepage unter www. uebeschi.ch/news/dorfzeitung heruntergeladen werden.

Das Budget 2020 kann auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden.

Reglementsauflage:
Übertragungsreglement
Gestützt auf Art. 54 Gemeindegesetz GG und Art. 37 Gemeindeverordnung GV liegt das Reglement zur Übertragung der Aufgabe der Bauverwaltung an die Einwohnergemeinden Wattenwil und Seftigen 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung öffentlich auf und kann eingesehen oder bezogen werden. Das Reglement ist ab sofort auf unserer Homepage unter www.uebeschi.ch/behörden/politik/ gemeindeversammlung abrufbar.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und länger als drei Monate in unserer Gemeinde angemeldet sind.

Uebeschi, 24. Oktober 2019

Der Gemeinderat


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