Einwohnergemeindeversammlung

  21.10.2020 , Uebeschi

Montag, 30. November 2020, 20.00 Uhr, in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes in Uebeschi

Traktanden:

1. Gemeinderechnung 2019
– Gemeinderechnung 2019; Beratung und Genehmigung
– Bericht über den Datenschutz; Kenntnisnahme
2. Abrechnung Verpflichtungskredit
Holzschnitzelheizung Schulhaus; Kenntnisnahme
3. Wahl Rechnungsprüfungsorgan und Aufsichtsstelle für den Datenschutz
4. Revision Personalreglement; Beratung und
Genehmigung
5. Teilrevision der Ortsplanung
– Zonenplan Gewässerräume und Baureglement; Beratung und
Genehmigung
6. Verpflichtungskredit Sanierung
Gemeindestrasse Schule bis Platz; Beratung und Genehmigung
7. Budget 2021 / Steueranlage / Liegenschaftssteueranlage;
Beratung und Genehmigung
8. Finanzplan 2022–2025; Kenntnisnahme
9. Personelles
10. Verschiedenes – Orientierungen – Jungbürgerehrung 

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung im «Uebeschi aktuell» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung sämtlichen Haushaltungen zugestellt. Falls Sie die Botschaft nicht erhalten, kann diese auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage unter www.ue beschi.ch/news/dorfzeitung heruntergeladen werden.

Die Gemeinderechnung 2019 sowie das Budget 2021 können auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden.

Reglementsauflage
Gestützt auf Art. 54 Gemeindegesetz GG und Art. 37 Gemeindeverordnung GV lagen die beiden revidierten Reglemente 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf:
– Baurechtliche Grundordnung vom 18. Juni bis 17. Juli 2020
– Personalreglement vom 20. August bis 21. September 2020

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Interessierten sind freundlich zur Einwohnergemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und länger als drei Monate in unserer Gemeinde angemeldet sind.

Uebeschi, 22. September 2020

Der Gemeinderat


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