Absage Gemeindeversammlung vom 30. November 2020

  11.11.2020 , Uebeschi

Die bestehenden Schutzmassnahmen zur Eindämmung von Covid-19 veranlassen den Gemeinderat, die Gemeindeversammlung vom 30. November 2020 abzusagen. Das Regierungstatthalteramt Thun hat am 26. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung zur Durchführung von Urnenabstimmungen und -wahlen in den Einwohnergemeinden des Verwaltungskreises Thun erlassen. Gestützt auf diese Rechtsgrundlage ordnet der Gemeinderat am 13. Dezember 2020 eine Urnenabstimmung an.

Kommunale Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020
Vorlagen
1. Jahresrechnung 2019; Genehmigung
2. Budget 2021; Genehmigung Budget 2021, Steueranlage, Liegenschaftssteueranlage
3. Rechnungsprüfungsorgan; Einsetzung der externen Revisionsstelle und Aufsichtsstelle über den Datenschutz
4. Revision Personalreglement; Genehmigung
5. Teilrevision Ortsplanung; Genehmigung
Zonenplan Gewässerräume und Baureglement
6. Sanierung Gemeindestrasse Schule bis Platz; Genehmigung Verpflichtungskredit

Versand Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial mit der Botschaft trifft spätestens am 20. November bei den Haushaltungen ein. Ab 11. November kann die Botschaft auf unserer Website heruntergeladen werden. Die Jahresrechnung 2019 sowie das Budget 2021 können auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden. Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

Wer besitzt das Gemeindestimmrecht?
Das Gemeindestimmrecht haben alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Abstimmungstag in der Gemeinde Uebeschi angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftgemäss in der Gemeindeverwaltung Uebeschi auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag, 10. Dezember, verlangt werden. Stimmberechtigte, welche keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeverwaltung bis 10. Dezember, 17.00 Uhr, ein Duplikat verlangen.

Darf jemand anderes für mich abstimmen?
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Was muss ich bei der brieflichen Stimmabgabe auf kommunaler Ebene beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem amtlichen Rückantwortkuvert abgedruckt. Die Sendung ist der Post zu übergeben. Diese kann aber auch direkt auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Samstag, 12. Dezember, 17.00 Uhr. Später eingehende briefliche Stimmabgaben sind ungültig. Am 29. November findet bereits eine eidgenössische Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und dieses getrennt mit den offiziellen Antwortkuverts retournieren.

Wann und wo findet die Abstimmung statt?
Stimmlokal: Turnhalle im Mehrzweckgebäude
Uebeschi.
Öffnungszeiten: Sonntag, 13. Dezember, von
10.00 bis 11.00 Uhr.

Wo wird das Abstimmungsresultat ermittelt?
Die Auszählung findet im Mehrzweckgebäude
Uebeschi statt.

In welchen Publikationsorganen wird das Abstimmungsresultat veröffentlicht?
Das Abstimmungsergebnis wird umgehend nach der Auszählung auf der Homepage www. uebeschi.ch aufgeschaltet und in den beiden nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Uebeschi, 2. November 2020
Einwohnergemeinde Uebeschi
Der Gemeinderat


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