Absage Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021

  28.04.2021 , Uebeschi

Die Gemeindeverordnung Art. 80g schreibt vor, dass der Gemeinderat dem zuständigen Gemeindeorgan (in Uebeschi ist das die Gemeindeversammlung) die geprüfte Jahresrechnung bis spätestens Ende Juni zur Genehmigung vorlegen muss. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat vor einigen Tagen mitgeteilt, dass die Gemeinden nicht ausschliesslich wegen dem Traktandum «Genehmigung der Jahresrechnung» eine Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung durchführen müssen. Die Frist wird in diesem Fall erstreckt.

Der Gemeinderat hat am 13. Juni eine Urnenabstimmung angesetzt mit zwei Traktanden, die ausschliesslich die Jahresrechnung 2020 betreffen. Eine Urnenabstimmung ist mit finanziellem und personellem Aufwand verbunden. Dieser kann minimiert werden, wenn das Traktandum «Genehmigung Jahresrechung 2020» – analog letztem Jahr – an der Herbstgemeindeversammlung behandelt wird. Das zugehörige Geschäft «Genehmigung Nachkredit Lastenausgleich Ergänzungsleistung periodengerechte Abgrenzung» würde den Stimmberechtigten ebenfalls an dieser Versammlung unterbreitet.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, die kommunale Urnenabstimmung vom 13. Juni abzusagen. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam hoffen, am 29. November wie vorgesehen eine Gemeindeversammlung durchführen zu können und freuen sich auf den wertvollen Austausch mit der Bevölkerung.

Für Fragen stehen Ihnen der Gemeindepräsident oder die Gemeindeschreiberin gerne zur Verfügung.

Uebeschi, 26. April 2021
Einwohnergemeinde Uebeschi
Der Gemeinderat


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