Teilrevisionen Abwasserentsorgungstarif

  26.05.2021 , Uebeschi

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 3. Mai 2021 eine Teilrevision des Abwasserentsorgungstarifs beschlossen. Er setzt diese rückwirkend auf 1. Juni 2020 in Kraft. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung publizieren wir hiermit die Inkraftsetzung.

Artikel 6
Regenabwasser
Die jährliche Grundgebühr für die Einleitung von Regenabwasser von Vorplätzen, Hof- und Dachflächen sowie von Strassen in die Kanalisation beträgt:
*2) Teilrevision Gemeinderat 3. Mai 2021 pro 100 m2 entwässerte Fläche Fr. 60.– Fr. 40.–*2
*1) Teilrevision Gemeinderat 16. September 2019 für 101 bis 200 m2 entwässerte Fläche Fr. 120.–*1 und pro angebrochene 100 m2 entwässerte Fläche Fr. 60.–
Fr. 40.–*2

Gegen die Teilrevision kann, gestützt auf Art. 60 VRPG (Verwaltungsrechtspflegegesetz), innert 30 Tagen (27. Mai bis 25. Juni 2021) schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.

Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen oder bezogen sowie auf unserer Homepage unter der Rubrik Verwaltung/Reglemente heruntergeladen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Information
Die BSIG-Weisung des Kantons Bern legt fest, dass die Obergrenze der Konten Spezialfinanzierung Wasserversorgung und Abwasserentsorgung höchstens ein Drittel des jährlichen Gebührenertrages betragen soll. Damit diese Vorgabe umgesetzt werden kann, reduziert der Gemeinderat die wiederkehrenden Verbrauchsgebühren Wasser und Abwasser rückwirkend per 1. Juni 2020. Für beide Verbrauchsgebühren geben die jeweiligen Reglemente einen Gebührenrahmen vor. Es liegt in der Kompetenz des Gemeinderates, die Tarife innerhalb dieses Rahmens zu bestimmen.

Abwasser: Wiederkehrende Verbrauchsgebühr
Art. 5 Abs. 2 legt einen Gebührenrahmen von Fr. 1.– bis maximal Fr. 3.– pro m3 Abwasser fest. Bereits im Jahr 2020 hat der Gemeinderat diese Gebühr von Fr. 2.40 auf Fr. 1.40 gesenkt. Weil daraus trotzdem ein Ertragsüberschuss resultiert, hat der Gemeinderat nun entschieden, diese Gebühr nochmals zu senken. Er legt die Gebühr rückwirkend auf Fr. 1.– pro m3 fest. Diese Reduktion hat jährliche Mindereinnahmen von Fr. 10 000.– zur Folge.

Wasser: Wiederkehrende Verbrauchsgebühr
Art. 5 Abs. 2 legt einen Gebührenrahmen von Fr. 1.– bis maximal Fr. 2.– pro m3 Wasser fest. Bereits im Jahr 2020 hat der Gemeinderat diese Gebühr von Fr. 1.50 auf Fr. 1.10 gesenkt. Infolge zu hohem Eigenkapital verkleinert der Gemeinderat die Verbrauchsgebühr Wasser erneut auf Fr. 1.– pro m3. Er setzt diese rückwirkend per 1. Juni 2020 in Kraft. Dies ist die tiefst mögliche Senkung ohne Reglementsanpassung. Die Herabsetzung bewirkt jährliche Mindereinnahmen von Fr. 5000.–.

Uebeschi, 20. Mai 2021
Einwohnergemeinde Uebeschi
Der Gemeinderat


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