Einwohnergemeindeversammlung

  29.09.2021 , Uebeschi

Aufgrund eines Personalwechsels hat der Gemeinderat die Einwohnergemeindeversammlung neu angesetzt. Anstatt am Montag, 29. November findet diese wie folgt statt:

Dienstag, 7. Dezember, 20.00 Uhr in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes in Uebeschi

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2021 folgende Traktanden festgelegt:
1. Nachkredit Lastenausgleich Ergänzungsleistung Periodengerechte Abgrenzung; Beratung und Genehmigung
2. Jahresrechnung 2020
– Jahresrechnung 2020; Beratung und Genehmigung
– Bericht über den Datenschutz; Kenntnisnahme
3. Abrechnung Verpflichtungskredit Holzschnitzelheizung Schulhaus; Kenntnisnahme
4. Budget 2022 / Steueranlage / Liegenschaftssteueranlage; Beratung und Genehmigung
5. Finanzplan 2023 bis 2026; Kenntnisnahme
6. Totalrevision Organisationsreglement; Beratung und Genehmigung
7. Wahlen Schulkommission
8. Personelles
– Neue Gemeindeschreiberin
– Neue Verwaltungsangestellte
9. Verschiedenes – Orientierungen – Jungbürgerehrung

Die Botschaft zur Einwohnergemeindeversammlung im «Uebeschi aktuell» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung sämtlichen Haushaltungen zugestellt. Falls Sie die Botschaft nicht erhalten, kann sie ab vorgenanntem Zeitpunkt auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf unserer Homepage unter www.uebe schi.ch/news/dorfzeitung heruntergeladen werden.

Die Jahresrechnung 2020 kann auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden.

Reglementsauflage
Totalrevision Organisationsreglement

Gestützt auf Art. 54 Gemeindegesetz GG und Art. 37 Gemeindeverordnung GV, liegt das Organisationsreglement 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung vom 4. November bis 3. Dezember öffentlich auf und kann eingesehen oder bezogen werden. Das Reglement ist ab diesem Zeitpunkt auch auf unserer Homepage unter www.uebeschi.ch/behörden/politik/gemeindeversammlung abrufbar.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und länger als drei Monate in unserer Gemeinde angemeldet sind.
Der Gemeinderat


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