Fakultatives Referendum Belagsanpassung Bächlimattstrasse

  21.07.2022 , Uebeschi

Der Gemeinderat Uebeschi hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2022 einen Nachkredit von Fr. 20 000.– (Fr. 10 000.– für Unterhalt Strasse und Fr. 10 000.– für Unterhalt Kanalisation) für eine Belagsanpassung der Bächlimattstrasse beschlossen, damit das Regenabwasser kanalisiert werden kann und nicht in Richtung der Liegenschaften fliesst. Zudem wird das Gefälle der Strasse so verändert, dass das Wasser weiter abläuft in Richtung des Abwasserschachtes. Dadurch wird ein Teil des Deckbelages erneuert und der Schachteinlauf eingefasst.

Dieser Beschluss untersteht gemäss dem Organisationsreglement Art. 12 Abs. 2 dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen zum Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gemäss dem Organisationsreglement Art. 26 Abs. 1 und 2 können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert dreissig Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates verlangen, dass der entsprechende Beschluss der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Die Referendumsfrist läuft am 22. August ab. Die Einreichungsstelle ist bei der Gemeindeverwaltung Uebeschi, Dorf 32, 3635 Uebeschi.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote