Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen

  15.12.2022 , Uebeschi

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Uebeschi am 28. November die Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen genehmigt hat.
Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2023 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung oder über die Webseite der Gemeinde Uebeschi bezogen werden.
Der Gemeinderat


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