Baupublikation Uetendorf

  20.02.2019 Baupublikationen, Uebeschi

Bauherrschaft/Projektverfasser: Pinom GmbH, Küenzi David, Rossernstrasse 12, 3703 Aeschi b. Spiez.
Bauvorhaben: Um- und Ausbau des Gebäudes mit Einbau einer Studiowohnung sowie Neubau eines Velo-/Autounterstandes.
Standort / Parzelle: Wysshubel 268c (Wohnhaus), 268f (Unterstand), Parzelle Nr. 1003.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Koordinaten:
Wohnhaus: 2 609 204 / 1 182 031, Unterstand: 2 609 197 / 1 182 046.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24c RPG).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. März 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 6. Februar 2019

Bauabteilung Uetendorf


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