KORRIGENDUM Burgergemeindeversammlung
04.02.2018 , UetendorfDie Burgergemeindeversammlung findet am Freitag, 26. Mai 2017 und nicht, wie im Thuner Amtsanzeiger vom 20. April 2017 (Nr. 16) publiziert, am Freitag, 19. Mai 2017 statt.
Burgergemeindeversammlung
Freitag, 26. Mai 2017, 20.00 Uhr im
Zehntenhaus, Unterbälliz, Uetendorf
Traktanden
1. Rechnung 2016 und Nachkredite, Genehmigung
2. Anpassung Pachtreglement, Genehmigung
3. Informationen zum Burgergut
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften liegen beim Präsidenten 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.
Gemeindebeschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, für Wahlen innerhalb von zehn Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird durch den Burgerrat ein Znüni offeriert.
Gestützt auf Art. 65/1 des Organisationsreglements der Burgergemeinde Uetendorf, liegt das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 26. Mai 2017 ab dem 2. Juni 2017 während 30 Tagen beim Burgerpräsidenten Andreas Gusset, Thunstrasse 65, Uetendorf, auf und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll beim Burgerrat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Burgerrat entscheidet anschliessend über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Burgerrat
