Baupublikation Uetendorf
04.02.2018 , UetendorfBauherrschaft: Krügel Michelle + Marcel, Weiermatt 1, 3636 Längenbühl.
Projektverfasserin: SOBATEC GmbH, Architektur und Bauleitung, Sommer Stefan, Glütschbachstrasse 61, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Abbruch und standortverschobener Wiederaufbau des Wohnhauses und des Autounterstandes.
Standort / Parzelle: Brüggstrasse 17 (Wohnhaus) + 17a (Autounterstand), Parzelle Nr. 205.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Keine.
Schutzobjekt: Nein.
Koordinaten: 2 611 940 / 1 179 670 (Wohnhaus), 2 611 955 / 1 179 667 (Autounterstand).
Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24c RPG). Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 27 BauR / Art. 80 SG).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juli 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Bezüglich Profilierung werden Erleichterungen (Profile im heutigen Gebäude) gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 7. Juni 2017
Bauverwaltung Uetendorf