Gebührenverordnung, Anhang 1

  04.02.2018 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:

Gebührenverordnung Anhang 1:
– Ziff. 1.13 (Eintrittspreise Hallenbad Uetendorf)

Der Gemeinderat hat die Teilrevision am 21. August 2017 beschlossen. Die Änderungen treten per 1. Oktober 2017 resp. per 1. Oktober 2018 in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 13. September 2017

Der Gemeinderat


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