Personalverordnung

  04.02.2018 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:
– Personalverordnung Art. 1 und Art. 7

Die Änderungen betreffend Art. 1 «Bauabteilung» treten rückwirkend per 1. Juli 2017, die Änderungen betreffend Art. 1 «Reg. Sozialdienst» und Art. 7 treten per 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) herunter geladen werden.

Uetendorf, 29. September 2017

Der Gemeinderat


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