Burgergemeindeversammlung

  19.04.2018 , Uetendorf

Freitag, 25. Mai 2018, 20.00 Uhr im Zehntenhaus, Unterbälliz, Uetendorf

Traktanden
1. Nachkredite und Rechnung 2017, Genehmigung
2. Informationen Burgergut
3. Finanzierung Einstellhalle Burgergut, Genehmigung
4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften liegen beim Präsidenten 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf oder können unter www.burgergemeinde-uetendorf.ch heruntergeladen werden.

Gemeindebeschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, für Wahlen innerhalb von zehn Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird durch den Burgerrat ein Znüni offeriert.

Gestützt auf Art. 65/1 des Organisationsreglements der Burgergemeinde Uetendorf, liegt das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 25. Mai 2018 ab dem 1. Juni 2018 während 30 Tagen beim Burgerpräsidenten Andreas Gusset, Thunstrasse 65, Uetendorf, auf und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll beim Burgerrat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Burgerrat entscheidet anschliessend über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Burgerrat


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