Fakultatives Finanzreferendum
12.04.2018 , UetendorfHallenbad Riedern / Sanierung, Kreditbewilligung
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Uetendorf haben an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2017 in Anwendung von Art. 20 Abs. 3 Ziff. 3.3 der Gemeindeordnung vom 2. Dezember 2001 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Sanierung des Hallenbades Riedern wird gutgeheissen.
2. Der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 2 570 300.– zulasten Kto.-Nr. 2174.5040.04 wird bewilligt.
3. Die Sanierungsarbeiten – sofern die technischen Anlagen dies erlauben – beginnen im Jahr 2021.
4. Das jährliche Betriebsdefizit von Fr. 60 950.– wird zur Kenntnis genommen.
5. Mit der Ausführung dieses Projekts wird der Gemeinderat beauftragt. Er setzt dazu eine Spezialbaukommission ein.
Gegen diesen Beschluss wurde am 27. Dezember 2017 beim Regierungsstatthalter von Thun eine Beschwerde erhoben. Der Beschwerdeführer zog am 28. Februar 2018 seine Beschwerde zurück.
Gemäss Art. 9 Gemeindeordnung unterliegt der Kreditbeschluss der Gemeindeversammlung dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen in der Gemeindeverwaltung Uetendorf, Präsidialabteilung, zur Einsichtnahme auf. Innerhalb von 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation vom 12. April 2018 können mindestens 200 Stimmberechtigte verlangen, dass der Versammlungsbeschluss den Stimmberechtigten an der Urne zum Entscheid unterbreitet wird. Ein Referendumsbegehren ist mit den erforderlichen Unterschriften bis 14. Mai 2018 der Gemeindeverwaltung Uetendorf, Präsidialabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf, einzureichen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss der Gemeindeversammlung in Rechtskraft.
Uetendorf, 3. April 2018
Der Gemeinderat
