Einbürgerungsrichtlinien

  31.05.2018 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 sowie Art. 21 Abs. 4 Ziff. 4.1 der Gemeindeordnung vom 2. Dezember 2001 gibt der Gemeinderat die in Kraftsetzung folgender Richtlinien bekannt:

– Einbürgerungsrichtlinien
Die Richtlinien, welche vom Gemeinderat an der Sitzung vom 17. Mai 2018 beschlossen wurden, treten rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Richtlinien können bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 23. Mai 2018

Der Gemeinderat


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