Einwohnergemeindeversammlung,
10.05.2018 , UetendorfMontag, 11. Juni 2018, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bach
Geschäftsverzeichnis
1. Abfallreglement / Teilrevision; Genehmigung
2. Reglement über die Mehrwertabschöpfung / Genehmigung
3. Orientierungen
a) Jahresrechnung 2017
b) MZH Bach / Sanierung Heizung, Lüftung und Flachdach; Kreditabrechnung
c) Trink- und Abwasserleitungen Dorfstrasse / Kreditabrechnung
d) Stand der Dinge Ortsplanungsrevision
e) Information BLS zum Doppelspurausbau durch Projektleiter Martin Pfister
4. Mitteilungen des Gemeinderats / Verschiedenes
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeschreiberei 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.
Beschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.
Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Art. 67a Abs. 3 VRPG).
Uetendorf, 27. April 2018
Der Gemeinderat
