Revision Ortsplanung – 3. öffentliche Planauflage
15.08.2018 , UetendorfDie Einwohnergemeinde Uetendorf bringt in Anwendung von Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die nachfolgenden Unterlagen zur öffentlichen Auflage. Die Anpassungen und Ergänzungen gegenüber der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 sind aufgrund der mittlerweile neu in Kraft gesetzten Baugesetzgebung des Kantons Bern und des kantonalen Genehmigungsverfahrens notwendig. Es ist beabsichtigt, die Massnahmen im geringfügigen Verfahren vorzunehmen.
Es handelt sich dabei um folgende geringfügige Änderungen:
– Bauzonenplan Allmend
– Bauzonenplan Dorf/Berg
– Baureglement
– Überbauungsplan Nr. 7 «Postgässli» (Überlagerung des Wirkungsbereiches zur ZPP Landi inkl. der entsprechenden Anpassungen der Überbauungsvorschriften)
– Überbauungsplan Nr. 6 «Bahnhof» (Überlagerung des Wirkungsbereiches zur ZPP Landi)
– Uferschutzplan UeO Nr. 3 (Änderung im Bereich der ARA inkl. der entsprechenden Anpassung der UeO-Vorschriften)
Zur Information liegen ebenfalls der Erläuterungsbericht und der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung auf.
Die Akten liegen während 30 Tagen, daher vom 16. August bis 17. September 2018, während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Uetendorf (Montag–Mittwoch/Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr sowie Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Auflageunterlagen zur 3. öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision können auch im Internet unter www.uetendorf.ch eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die vorliegenden geringfügigen Änderungen (Baureglement rot dargestellt) innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet eingereicht werden.
Uetendorf, 9. August 2018
Gemeinderat Uetendorf
