Grüngut Einführung Containerpflicht

  27.02.2019 , Uetendorf

Die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2018 hat der Einführung der Containerpflicht für Grüngut zugestimmt. Ab sofort wird nur noch Grüngut, welches in Containern bereitsteht, abgeführt. Die erste Abfuhr findet am Dienstag, 5. März 2019 statt. Das Grüngut ist wie der Hauskehricht am gewohnten Standplatz frühestens am Vorabend oder am Abfuhrtag bis spätestens um 7.00 Uhr bereitzustellen.

Es dürfen weiterhin andersfarbige Kunststoffoder Blechcontainer verwendet werden, diese müssen jedoch mit «Grüngut» beschriftet sein.

Leergebinde sind gleichentags wegzuräumen. Nicht mitgenommene Güter bedeuten, dass die geltenden Vorschriften nicht eingehalten worden sind, z. B. falsches Gebinde, falsche Abfallsorte, usw. Diese Güter sind gleichentags zurückzunehmen und für die nächste Abfuhr korrekt bereitzustellen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.uetendorf.ch.

Uetendorf, 21. Februar 2019

Tiefbau- und Umweltkommission


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