Urnenwahl vom 20. Oktober 2019

  17.07.2019 , Uetendorf

Wegen Ablauf der Amtsdauer hat der Gemeinderat die Urnenwahl für das auf eine neue Amtsdauer von 4 Jahren (1. Januar 2020 – 31. Dezember 2023) zu wählende

Gemeindepräsidium


auf Sonntag, 20. Oktober 2019 festgesetzt.

Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 12. August 2019, 12.00 Uhr schriftlich bei der Präsidialabteilung der Gemeindeverwaltung Uetendorf einzureichen.

Voraussetzungen
Wer als Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin oder Gemeinde- und Gemeinderatspräsident kandidiert, muss von einer Partei oder Gruppierung, die an der Verhältniswahl für den Gemeinderat teilnimmt, vorgeschlagen werden.
Kandidierende für das Gemeindepräsidium müssen gleichzeitig als Mitglied des Gemeinderates auf der Liste ihrer Partei oder Gruppierung kandidieren.

Der Wahlvorschlag muss enthalten:
– Eine deutliche Bezeichnung seines Ursprungs (Partei oder Gruppierung).
– Den Namen der Kandidatin oder des Kandidaten mit genauen Personalien (Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse).
– Der Wahlvorschlag ist von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen.

Kandidiert nur eine Person für die Wahl, wird sie vom Gemeinderat als gewählt erklärt.

Uetendorf, 9. Juli 2019

Der Gemeinderat


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