Gebührenverordnung, Anhang 1

  21.08.2019 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:

– Gebührenverordnung, Anhang 1, Ziff. 1.8 (Parkplatzbewirtschaftung) und Ziff. 1.12 (Bestattungskosten)

Die Änderung betr. Ziff. 1.8 tritt rückwirkend per 1. August 2019 und die Änderungen betr. Ziff. 1.12 treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Die Revision wurde vom Gemeinderat am 8. August 2019 beschlossen.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 16. August 2019

Der Gemeinderat


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