Reglement über die ständigen Kommissionen des Gemeinderates (Teilrevision)

  04.09.2019 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Änderung des folgenden Reglements bekannt:

– Reglement über die ständigen Kommissionen des Gemeinderates

Die Reglementsänderungen wurden anlässlich der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2019 von den Stimmberechtigten genehmigt. Es tritt per 1. Januar 2020 in Kraft.

Das Reglement kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) herunter geladen werden.

Uetendorf, 28. August 2018

Der Gemeinderat


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