Baupublikation Uetendorf

  16.10.2019 , Uetendorf

Bauherrschaft: Immo Glütsch GmbH, Glütschbachstrasse 100, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser/-in: SOBATEC GmbH, Glütschbachstrasse 61, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Erweiterung UG als Lager von Werkzeugen und Maschinen, Neubau Einstellhalle im UG, Neubau Montagehalle mit Büro- und Ausstellungsräumen und Attikawohnung des Industriegebäudes.
Projektänderungen: Erhöhung des Gebäudes, diverse Fassadenänderungen und innere Raumanpassungen, Reduktion der Parkplätze sowie Nutzungsänderungen (Einbau Kinderarztpraxis).
Standort / Parzelle: Glütschbachstrasse 100, Parzelle Nr. 2482.
Ausnahme: Überschreiten der Gebäudehöhe (Art. 41 BauR alt).
Nutzungszone: Arbeitszone I (Industrie).
Koordinaten: 2 611 269 / 1 180 387.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 11. November 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten (nachträgliches Verfahren) verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen (nur gegen die Projektänderungen) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 4. Oktober 2019

Bauabteilung Uetendorf

 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote