Verordnung über Beitragszahlungen für Massnahmen im Bereich Natur und Landschaft

  27.11.2019 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat Revision der Verordnung über Beitragszahlungen für Massnahmen im Bereich Natur und Landschaft bekannt.

Die Revision wurde vom Gemeinderat am 14. November 2019 genehmigt. Die Änderungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf bezogen oder unter www. uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 20. November 2019

Der Gemeinderat


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