Öffentliche Planauflage

  15.04.2020 , Uetendorf

Überbauungsordnung ZPP Nr. 2 «Höhenweg» mit Baubewilligung
Baugesuch Abbruch Gebäude Dorfstrasse Nr. 30 + 30b nach Art. 88 Abs. 6 Baugesetz

Die öffentliche Auflage erfolgt, gestützt auf Art. 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Art. 122 b der Bauverordnung (BauV, BSG 721.1), Art. 6 des Koordinationsgesetzes (KoG, BSG 724.1), Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD, BSG 725.1).

1. Überbauungsordnung ZPP Nr. 2

Höhenweg
– Überbauungsplan (UeP) 1:500
– Überbauungsvorschriften
– Zur Information liegen zusätzlich der Erläuterungsbericht und der Vorprüfungsbericht auf.

2. Baugesuch
Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienhaus Dorfstrasse 30 und Pergola Dorfstrasse 30b.
Gesuchsteller / Projektverfasser: VT Beteiligungen AG, Viktor Burri, Hofmättli 7, 3661 Uetendorf.
Standort / Parzelle: Dorfstrasse, Parzelle Nr. 850.
Nutzungszone: ZPP Nr. 2, Höhenweg.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Baudenkmal.
Beanspruchte Ausnahmen: Keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Uetendorf, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf. Die Akten können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Schalter sind nur eingeschränkt geöffnet, die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Mo, Di, Mi + Fr 8.00–12.00 Uhr, Do 13.30– 18.00 Uhr.) Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Auflageunterlagen können auch im Internet unter www.uetendorf.ch eingesehen werden.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 15. Mai 2020.

Wegen der aktuellen Pandemie-Lage können Fragen zum Schutz der Mitarbeitenden und damit die Abstandsvorgaben des Bundes eingehalten werden, nur per Telefon oder in schriftlicher Form eingereicht und beantwortet werden. Tel. 033 346 40 50, E-Mail-Adresse: bau verwaltung@uetendorf.ch. Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre Kontaktnahme.

Uetendorf, 26. März 2020

Gemeinderat Uetendorf


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