Personalverordnung

  10.06.2020 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:

– Personalverordnung Art. 1

Die Änderungen betreffend Art. 1 «Bauverwaltung – Stv. Leitung Bauabteilung mit Fachausweis und Stv. Equipenchef/in» treten per 1. Juni 2020 und Art. 1 «Bauverwaltung – Equipenchef/in» tritt per 1. April 2021 in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 5. Juni 2020

Der Gemeinderat


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