Baupublikation Uetendorf

  29.07.2020 , Uetendorf

Bauherrschaft: Wittwer-Bieri Karin und Samuel, Schürhaus 361, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser/-in: Gerber machts GmbH, Gwattbergweg 52, 3506 Grosshöchstetten.
Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Wohnteil Bauernhaus sowie Umnutzung Jungviehstall in Autounterstand (Nordseite).
Standort / Parzelle: Berg 358, Parzelle Nr. 178.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Koordinaten: 2 609 156 / 1 179 446.
Ausnahmen: Unterschreiten der lichten Raumhöhen (Art. 67 Abs. 1 BauV). Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24c RPG).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 24. August 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile (Autounterstand) verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 16. Juli 2020

Bauabteilung Uetendorf


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote