Öffentliche Planauflage

  15.07.2020 , Uetendorf

Geringfügige Änderung des Bauzonenplanes Dorf / Berg nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Bei der Ortsplanrevision vom 26. Februar 2019 wurde der Perimeter der UeO Nr. 6 «Bahnhof» grafisch falsch übertragen. Mit dieser geringfügigen Änderung soll dieser Fehler korrigiert werden.

Der Gemeinderat Uetendorf bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der BauV vom 6. März 1985, die vorerwähnte geringfügige Änderung des Bauzonenplanes zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, 16. Juli bis 17. August 2020, während den normalen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Uetendorf (Montag–Mittwoch/Freitag, 8.30– 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr sowie Donnerstag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante geringfügige Änderung beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache sowie Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 2. Juli 2020, die Änderung im geringfügigen Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Uetendorf, 7. Juli 2020

Gemeinderat Uetendorf


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