Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

  11.11.2020 , Uetendorf

Geringfügige Änderung des Bauzonenplanes Dorf / Berg nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Bei der Ortsplanrevision vom 26. Februar 2019 wurde der Perimeter der UeO Nr. 6 «Bahnhof» grafisch falsch übertragen. Mit dieser geringfügigen Änderung soll dieser Fehler korrigiert werden.
Der Gemeinderat Uetendorf hat die Änderung der Überbauungsordnung am 17. August 2020 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 17. August 2020, die Änderung vom grafisch fehlerhaften Perimeter-Übertrages, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Uetendorf, 9. November 2020
Gemeinderat Uetendorf


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