Öffentliche Planauflage

  04.11.2020 , Uetendorf

Geringfügige Änderung des Bauzonenplanes Dorf / Berg nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV); Teilflächen Parzellen Nr. 758 und 2712, Postgässli, Uetendorf
Der Gemeinderat Uetendorf bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der BauV vom 6. März 1985, die vorerwähnte geringfügige Änderung des Bauzonenplanes zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, 6. November bis 7. Dezember 2020, während den normalen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Uetendorf (Montag–Mittwoch/Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr sowie Donnerstag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30– 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können ebenfalls online, unter www.uetendorf.ch, eigesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante geringfügige Änderung beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache sowie Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 6. August 2020, die Änderung im geringfügigen Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Uetendorf, 2. November 2020

Gemeinderat Uetendorf


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