Gebührenverordnung, Anhang 1 und Anhang 4

  02.12.2020 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:

– Gebührenverordnung, Anhang 1, Ziff. 1.6 (Einbürgerungen), Ziff. 1.7 (Unpersönliche GA) und Anhang 4, Ziff. 4.1 (Baugesuche und Voranfragen).

Die Änderung tritt per 1. Dezember 2020 in Kraft. Die Revision wurde vom Gemeinderat am 12. November 2020 beschlossen.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 19. November 2020
Der Gemeinderat


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