Öffentliche Bekanntmachung Geringfügige Änderung; Genehmigung und Inkraftsetzung

  13.01.2021 , Uetendorf

Geringfügige Änderung des Bauzonenplanes Dorf / Berg nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Uetendorf am 17. September 2020 beschlossene Änderung des Bauzonenplans Dorf / Berg im Bereich der Überbauungsordnung Nr. 6 «Bahnhof» in Anwendung von Art. 61 BauG mittels Verfügung genehmigt.

Die geringfügige Änderung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

Uetendorf, 11. Januar 2021
Gemeinderat Uetendorf


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