Teilflächen Parzellen Nr. 758 und 2712, Postgässli, Uetendorf

  20.01.2021 , Uetendorf

Geringfügige Änderung des Bauzonenplanes Dorf / Berg nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Uetendorf hat am 14. Januar 2021 die geringfügige Änderung einer Arrondierung der Zonengrenzen bei den Teilflächen Parzellen Nr. 758 und 2712 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Uetendorf, 18. Januar 2021
Gemeinderat Uetendorf


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