Gebührenverordnung, Anhang 1

  28.04.2021 , Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:

– Gebührenverordnung, Anhang 1, Ziff. 1.9 (Gartenparzelle Moosweg)

Die Änderung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Die Revision wurde vom Gemeinderat am 15. April 2021 beschlossen.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 26. April 2021
Der Gemeinderat


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