Öffentliche Bekanntmachung: Genehmigung und Inkraftsetzung nach Art. 110 BauV

  23.06.2021 , Uetendorf

Geringfügige Änderung des Bauzonenplanes Dorf / Berg nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Uetendorf am 14. Januar 2021 beschlossene Änderung des Bauzonenplans Dorf / Berg im Bereich der «Teilflächen Parzellen Nr. 758 und 2712, Postgässli», in Anwendung von Art. 61 BauG mittels Verfügung genehmigt.

Gemäss BauV Art. 110 und GV Art. 45 veröffentlicht die Gemeinde die Inkraftsetzung von Erlassen.
Die geringfügige Änderung tritt am 15. Juni 2021 in Kraft.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Uetendorf, 21. Juni 2021
Gemeinderat Uetendorf


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