Öffentliche Planauflage

  21.10.2021 , Uetendorf

Geringfügige Änderung der Überbauungsvorschriften der UeO Nr. 8 «Gewerbestrasse», nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Der Gemeinderat Uetendorf bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der BauV vom 6. März 1985, die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. Oktober bis 22. November 2021, während den normalen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Uetendorf (Montag-Mittwoch/ Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr sowie Donnerstag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30– 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können ebenfalls Online unter www.uetendorf.ch eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante geringfügige Änderung beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache sowie Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Uetendorf, 18. Oktober 2021
Gemeinderat Uetendorf


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